Kontakt Telefon: 040 -27 87 70 62 email: farbecht@t-online.de
Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)
Geltung Für die Geschäftsbeziehung zwischen FARBecht ( im folgenden FE genannt ) – M. Praetz - und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt FE nicht an, es sei denn, FE hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Eventuell abweichende Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.
Preise
Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt verstehen sich alle Preisangaben in unseren Katalogen, auf unseren Internetseiten und in unseren sonstigen Publikationen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Aktualität der veröffentlichten Preise wird keine Haftung übernommen. Jederzeitige Preisänderungen ohne Vorankündigung bleiben vorbehalten.
Vertragsabschluss und Rücktritt Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Rechtsverbindliche Auftragsannahme erfolgt erst durch unsere Bestätigung. Das gleiche gilt für Abänderungen, Nebenabreden und Ergänzungen. Die Auslieferung der bestellten Ware kann die Bestätigung ersetzen. Alle über E-Mail oder sonstige Wege getätigten Aufträge gelten als verbindlich.
Zeichnungen, Maßangaben und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, sofern dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.
Der Besteller ist nur dann zum Rücktritt berechtigt, falls ein Mangel an der gelieferten Ware vorliegt.
In allen anderen Fällen besteht keine Möglichkeit des Rücktritts für den Besteller, da alle Artikel individuell gefertigt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung von Fe oder einem von Fe beauftragten Versender übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ein Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Lieferverzug
Verspätete oder unterbliebene Lieferungen begründen in keinem Fall einen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Können vereinbarte Lieferzeiten aufgrund höherer Gewalt, einer Betriebsstörung oder Lieferverzug unserer Vorlieferanten nicht eingehalten werden, so sind wir berechtigt, die Lieferfrist um den Behinderungszeitraum zu verlängern oder wahlweise vom Vertrag zurückzutreten.
Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungspreis ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, abweichend hiervon können anders lautende, schriftlich festzuhaltende Zahlungsbedingungen vereinbart werden.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Fe berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Fe ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Fe berechtigt, diesen geltend zu machen.
Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, oder von Fe anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Fe.
Motive, Druckvorlagen, Druckschablonen
Mit Abgabe der Motive für den Druck versichert der Kunde, alle Rechte für die Herstellung und Verbreitung der Motive zu besitzen. Fe haftet nicht für Ansprüche, die aus der Verletzung von Rechten Dritter durch die Herstellung, Verbreitung, Werbung der in Auftrag gegebenen Druckmotive erhoben werden. Fe kann von den Druckmotiven Belegexemplare herstellen und diese für eigene Werbezwecke verwenden.
Werden Druckmotive von Fe im Auftrag des Kunden erstellt, liegt das alleinige Urheberrecht für diese Druckmotive bei
Fe. Mit der Bezahlung des Auftragsgegenstandes ist keine Lizenzierung von Nutzungsrechten verbunden. Für darüber hinausgehende Nutzungsarten bedarf es gesonderten Nutzungsvereinbarungen.
Druckschablonen (Siebe) gelten als Bestandteil der Druckmaschine und bleiben im Eigentum von Fe, sie werden nach Fertigstellung des Auftragsgegenstandes entschichtet.
Kundenware
Wenn zu bedruckende Textilien durch den Kunden geliefert werden, geschieht dies auf alleiniges Risiko des Kunden. Fe haftet nicht für Schäden die durch den Druckvorgang, und weitere Verarbeitung selbst entstanden sind. Der Kunde hat vor Auftragserteilung sicherzustellen, das die Textilien für den Druck geeignet sind und dafür zu sorgen, das Fe vor der Produktion Andrucke auf der Ware herstellen kann, die nicht im Auftragsvolumen enthalten sind.
Mängelgewährleistung und Haftung
Der Kunde hat die ihm gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber Fe Mängel der gelieferten Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung mitzuteilen.
Liegt ein von Fe zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Fe nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist Fe zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Fe zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Fe haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Fe nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Soweit die Haftung von Fe ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern Fe fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Fe gewährt dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Hamburg, im Januar 2008
FARBecht
Melanie Praetz
Barmbeker Strasse 76
22 303 Hamburg
Tel:. 040 - 27 87 70 62
Ust-ID-Nr. : DE 118307931
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